Amtliche Dokumente

Die amtlichen Schweizer Auskünfte, für Sie beschafft und gelesen.

Betreibungen, Konkurse, Handelsregister, Marken: Wir beschaffen, was digital existiert, gleichen es ab und sagen Ihnen, was es bedeutet. Alles kommt per E-Mail, nichts per Post.

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  • Frist garantiert oder erstattet
  • Ablehnung eines Amts erstattet
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Preise exklusive MWST, amtliche Gebühren inbegriffen. Die angegebene Frist ist garantiert: Wird sie aus unserem Verschulden nicht gehalten, werden Sie erstattet und wir liefern trotzdem.

240CHFexkl. MWST

Betreibungsauszug, gelesen und kommentiert

Der amtliche Auszug als signiertes PDF, dazu die Lesung, die sagt, was jede Zeile wirklich bedeutet.

  • Amtlicher Auszug des zuständigen Amts, PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur
  • Kommentierte Lesung: was jeder Eintrag zeigt, und was er nicht zeigt
  • Prüfung Ihres berechtigten Interesses vor der Einreichung, damit kein Gesuch scheitert
  • Nachfassen beim Amt, wenn die Frist von 24 Arbeitsstunden überschritten wird

In der Regel innert 24 Arbeitsstunden, per E-Mail

490CHFexkl. MWST

Prüfdossier zu einem Geschäftspartner

Vor der Unterschrift mit einer Schweizer Gesellschaft: was sie ist, wer sie verpflichtet, was sie schuldet.

  • Betreibungsauszug und Bescheinigung über das Konkursregister
  • Handelsregisterdaten: Rechtsform, Kapital, Sitz, zeichnungsberechtigte Personen
  • Organe, Mehrfachmandate und verbundene Gesellschaften
  • Eingetragene Marken und gehaltene Domainnamen

2 Arbeitstage, per E-Mail

390CHFexkl. MWST

Prüfdossier zu einem Mietinteressenten

Ist der Interessent zahlungsfähig, und ist seine Bewerbung echt? Schriftliche Antwort in zwei Tagen.

  • Betreibungsauszug des Interessenten, signiertes PDF
  • Abgleich von deklariertem Einkommen und verlangtem Mietzins
  • Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen
  • Schriftliches Verdikt, das Sie der Eigentümerschaft zeigen können

2 Arbeitstage, per E-Mail

390CHFexkl. MWST

Vollständige Prüfung eines Firmennamens oder einer Marke

Vor dem Druck oder der Anmeldung: Ist der Name frei, und besteht Verwechslungsgefahr?

  • Zentraler Firmenindex, ganze Schweiz
  • Schweizer Marken und auf die Schweiz erstreckte internationale Marken, über Swissreg
  • Klangliche und bildliche Ähnlichkeit, nicht nur identische Namen
  • Domainnamen .ch, .com und .eu

2 Arbeitstage, per E-Mail

590CHFexkl. MWST

Markenüberwachung, ein Jahr

Jemand meldet einen Namen an, der Ihrem gleicht: Sie erfahren es in der Woche, nicht in zwei Jahren.

  • Laufende Überwachung der Swissreg-Publikationen während zwölf Monaten
  • E-Mail-Alarm bei jeder ähnlichen Anmeldung, mit unserer Risikoeinschätzung
  • Vierteljährlicher Bericht der überwachten Anmeldungen
  • Widerspruchsnotiz bereit zur Einreichung, wenn eine Anmeldung Sie bedroht

Überwachung aktiv innert 3 Arbeitstagen

590CHFexkl. MWST

Dossier für eine öffentliche Ausschreibung

Alle verlangten digitalen Unterlagen, die Kriterienmatrix und der Antwortplan, in drei Tagen.

  • Betreibungsauszug und Konkursbescheinigung, signierte PDF
  • AHV- und MWST-Bescheinigungen zusammengestellt
  • Matrix der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung
  • Antwortplan, auf diese Kriterien abgestimmt

3 Arbeitstage, per E-Mail

690CHFexkl. MWST

Anmeldung Ihrer Marke in der Schweiz

Recherche, Wahl der Klassen, elektronische Anmeldung beim IGE und Begleitung bis zur Eintragung.

  • Recherche in Swissreg und bei den auf die Schweiz erstreckten internationalen Marken
  • Begründete Wahl der Nizza-Klassen, jener, die Ihre Tätigkeit wirklich schützen
  • Verfassen und elektronische Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
  • Begleitung bis zur Eintragung, Antwort auf formelle Beanstandungen inbegriffen

Anmeldung innert 5 Arbeitstagen, Eintragung in 4 bis 6 Monaten

390CHFexkl. MWST

Schweizer Vertretung für ausländische Anmelder

Wer keinen Sitz in der Schweiz hat, muss eine Vertretung mit Zustelldomizil bezeichnen. Wir sind es, ein Jahr.

  • Zustelldomizil in der Schweiz, beim Eidgenössischen Institut eingetragen
  • Empfang und Weiterleitung aller Akte des Instituts innert einem Arbeitstag
  • Hinweis auf jede Frist, bevor sie abläuft
  • Jährlich erneuerbar, jederzeit kündbar

Bezeichnung innert 3 Arbeitstagen

Wir verkaufen kein Dokument, das nur auf Papier existiert. Für den beglaubigten Handelsregisterauszug, die Apostille und das Grundbuch erklären unsere kostenlosen Anleitungen, wie Sie sie selbst zum amtlichen Preis erhalten.

So funktioniert es

Drei Schritte, kein Behördengang Ihrerseits.

  1. 01

    Sie bestellen online

    Zahlung per Karte über Stripe. Sie erhalten sofort eine Bestätigung und, falls eine Unterlage nötig ist (Ausweis, Vollmacht, Original), die genaue Liste.

  2. 02

    Wir erledigen den Gang

    Handelsregisteramt des Sitzkantons, Betreibungsamt am Wohnsitz, Grundbuchamt des Bezirks, Staatskanzlei: Wir wissen, welches, und wie.

  3. 03

    Sie erhalten das Dokument

    PDF per E-Mail bei Eingang, Original per Post, wenn nur Papier gilt. Rechnung mit MWST zu jeder Bestellung.

Gut zu wissen

Was das Gesetz erlaubt, und was nicht.

Kann ich den Handelsregisterauszug jeder Gesellschaft bestellen?

Ja. Das Handelsregister ist öffentlich: Jede Person kann den Auszug jeder in der Schweiz eingetragenen Gesellschaft ohne Begründung erhalten. Der unbeglaubigte Auszug ist auf Zefix gratis; den beglaubigten Auszug, den Banken, Behörden und ausländische Partner verlangen, stellt der Sitzkanton gegen Gebühr aus.

Art. 936 OR und Art. 10 ff. HRegV

Und der Betreibungsauszug einer anderen Person?

Nur wenn Sie ein Interesse glaubhaft machen: eine Mietbewerbung, ein Vertrag, eine Offerte, eine Rechnung. Ohne das lehnt das Amt ab. Die unterschriebene Vollmacht der betroffenen Person ersetzt den Interessennachweis. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Betreibungsauszug.

Art. 8a SchKG

Warum bieten Sie den Strafregisterauszug nicht an?

Weil das Bundesamt für Justiz empfiehlt, ihn selbst auf strafregister.admin.ch oder am Postschalter zu bestellen, und vor kostenpflichtigen Vermittlern warnt. Wir verkaufen keine Dienstleistung, von deren Kauf die Behörde abrät.

Bundesamt für Justiz, Auszugsbestellung

Genügt eine Apostille für alle Länder?

Für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 ja. Für die anderen braucht es eine Beglaubigung durch die Kanzlei und danach durch das Konsulat des Ziellands. Wir sagen es Ihnen, bevor wir beginnen, siehe die Seite zu Apostille und Beglaubigung.

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961

FAQ

Fragen zu den amtlichen Dokumenten

Was ist im Preis inbegriffen?

Die amtlichen Gebühren, unsere Schritte, der Versand per E-Mail und, wenn es eines gibt, das Original per Post. Kein Zuschlag, ausser einer zusätzlich verlangten konsularischen Beglaubigung, vorher beziffert.

Kann ich auf Rechnung zahlen?

Die Online-Zahlung per Karte ist sofort. Abonnenten Cabinet erhalten eine monatliche QR-Rechnung. Für ein regelmässiges Volumen an Auszügen schreiben Sie uns.

Liefern Sie in die ganze Schweiz?

Ja, alle Kantone, in der Amtssprache des Kantons. Auf Wunsch legen wir eine freie Übersetzung auf Deutsch, Französisch oder Englisch bei.

Eine Frage vor der Bestellung?

Schreiben Sie uns, ein Mensch antwortet.

Sie schwanken zwischen zwei Dokumenten, Ihr Fall ist besonders, Sie möchten eine Offerte für ein Volumen: Sagen Sie es hier. Persönliche Antwort innert zwei Arbeitstagen.

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