Wie lange darf die Probezeit dauern?
Drei Monate, keinen Tag länger, auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen. Ohne Abrede gilt der erste Monat. Eine Probezeit von sechs Monaten verlängert nichts: Sie wird auf drei gekürzt, und Sie stehen mit der ordentlichen Kündigungsfrist da, wo Sie mit sieben Tagen gerechnet hatten.
Art. 335b OR