Website-Konformität

Eine Schweizer Website untersteht nicht der DSGVO, frei ist sie deswegen nicht.

Ein kopiertes europäisches Cookie-Banner macht Sie nicht konform: Die Schweiz hat ihr eigenes, 2023 revidiertes Datenschutzgesetz, mit erweiterter Informationspflicht und Sanktionen, die die verantwortliche natürliche Person treffen, nicht die Gesellschaft.

  • Frist garantiert oder erstattet
  • 2 Korrekturen inbegriffen
  • 12 Monate Nachberatung inbegriffen
  • Sichere Zahlung über Stripe

Für wenSchweizer Onlineshops und Firmenseiten, Agenturen, die Websites ausliefern, Selbstständige, die Adressen sammeln, Unternehmen unter Kunden- oder Versichererprüfung.

Bestellen

Was wir für Ihre Website schreiben.

Die Pflichttexte und jene, die Ihre Kundschaft erwartet, geschrieben für Ihre tatsächliche Tätigkeit, nicht aus einem europäischen Generator kopiert.

Was inbegriffen ist
  • Vollständiges Impressum: Identität, Kontakt, UID, MWST
  • Datenschutzerklärung nach dem revidierten DSG
  • Information über Cookies und Analysewerkzeuge
  • Prüfung der Preisbekanntgabe nach der Preisbekanntgabeverordnung
  • DSGVO-Erweiterung inbegriffen, wenn Sie die EU ansprechen
  • Geliefert als HTML zum Einfügen und als Word
Was wir brauchen
Die Adresse Ihrer Website und die Liste Ihrer Tools: Formulare, Statistiken, Newsletter, Zahlung.
Frist
3 Arbeitstage

Verstehen

Was das Schweizer Recht von einer Website verlangt.

Wer muss sich auf einer Website identifizieren?

Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss Identität und Kontaktadresse klar angeben, einschliesslich einer E-Mail-Adresse. Das Unterlassen fällt unter unlauteren Wettbewerb und ist der häufigste Mangel auf Schweizer Websites.

Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG

Braucht es in der Schweiz ein Cookie-Banner?

Das Gesetz verlangt keine vorgängige Einwilligung wie die europäische Richtlinie, wohl aber Information: Besucher müssen wissen, welche Daten bearbeitet werden und wozu. Ein aus Europa kopiertes Sperrbanner passt oft nicht, und eine Website ganz ohne Information verstösst gegen das Gesetz.

Art. 19 DSG, Art. 45c lit. b FMG

Was ist die Informationspflicht des DSG?

Der Verantwortliche informiert bei der Beschaffung über Identität, Zweck, Empfänger und eine allfällige Bekanntgabe ins Ausland samt Land. Die Datenschutzerklärung ist der natürliche Ort dieser Information, und sie muss Ihre tatsächlichen Werkzeuge abbilden, Analytics und Hosting inbegriffen.

Art. 19 und 21 DSG

Wer wird bei einem Verstoss sanktioniert?

Die Schweizer Besonderheit: Die Busse bis 250 000 Franken trifft die verantwortliche natürliche Person, nicht das Unternehmen. Das macht die Sache für eine Geschäftsleitung ernst, während die DSGVO den Umsatz der Gesellschaft anvisiert.

Art. 60 bis 64 DSG

FAQ

Fragen zur Website-Konformität

Gilt die DSGVO trotzdem?

Ja, wenn Sie Personen in der EU ansprechen, gelten beide Regime kumulativ. Wir verfassen dann Texte, die beiden genügen, statt eines Mischdokuments, das keinem genügt.

Braucht es eine Vertretung in der Schweiz?

Wenn Ihre Gesellschaft ausserhalb der Schweiz sitzt und regelmässig in grossem Umfang Daten von Personen in der Schweiz bearbeitet, ja. Wir weisen in der Analyse auf die genaue Pflicht hin.

Ist das Bearbeitungsverzeichnis inbegriffen?

Es ist eine separate Leistung, weil sie ein Inventar Ihrer Werkzeuge und Datenflüsse verlangt. Ab 250 Mitarbeitenden ist es Pflicht, vertraglich wird es weit früher verlangt.

Liefern Sie publikationsfertige Texte?

Ja, in Word, als PDF und als sauberes HTML zum Einfügen, mit Angabe der Seiten und der Verlinkung aus Fusszeile und Bestellprozess.

Und wenn sich meine Werkzeuge ändern?

Während zwölf Monaten berechtigt eine Änderung Ihrer Werkzeuge oder des Gesetzes zu einer kostenlosen Aktualisierung. Sagen Sie uns einfach, was sich geändert hat.

Eine Frage vor der Bestellung?

Schreiben Sie uns, eine Person antwortet.

Eine Firmenseite, ein Shop, ein Formular, das Adressen sammelt: Beschreiben Sie Ihre Website hier. Persönliche Antwort innert zwei Arbeitstagen.

  • Antwort von einer Person, nicht von einem Roboter
  • Unverbindlich
  • Ihre Daten bleiben in der Schweiz

Persönliche Antwort innert zwei Arbeitstagen. Kein Newsletter.