Ist die Mietkaution begrenzt?
Bei Wohnraum darf sie drei Monatsmietzinse nicht übersteigen und muss auf ein Konto auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden, das nur mit beidseitigem Einverständnis oder gerichtlichem Entscheid freigegeben wird. Ein höherer Betrag oder eine Zahlung auf das Vermieterkonto ist unbeachtlich.
Art. 257e OR