Was ist eine Sperrfrist?
Nach der Probezeit ist eine während einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene Kündigung nichtig. Der Schutz dauert dreissig Tage im ersten Dienstjahr, neunzig vom zweiten bis zum fünften, danach hundertachtzig. Er gilt auch während der Schwangerschaft und in den sechzehn Wochen nach der Niederkunft sowie während obligatorischem Dienst.
Art. 336c OR