Wie wird die Auflösung beschlossen?
Durch einen Beschluss der Generalversammlung, bei der AG öffentlich beurkundet, bei der GmbH mit zwei Dritteln der Stimmen und der absoluten Mehrheit des Kapitals, sofern die Statuten nichts Strengeres verlangen. Der Beschluss wird im Handelsregister eingetragen, und die Firma erhält den Zusatz « in Liquidation ».
Art. 736 und 821 OR