Ab wann läuft der Verzugszins?
Ab Mahnung des Schuldners, oder ohne Mahnung, wenn ein Verfalltag vereinbart war. Der gesetzliche Satz beträgt 5 % pro Jahr, sofern nichts Höheres vereinbart ist. Deshalb zählt die schriftliche, datierte Mahnung: Ohne sie verlieren Sie den Zins der ganzen Vorperiode.
Art. 102 und 104 OR